Maxgehalt berät Sie bei der Lohnkostenoptimierung und unterstützt Sie bei der Gestaltung von Zuwendungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob sich um Dachdecker, Apotheker oder Krankenpfleger handelt. Als Arbeitgeber können Sie entscheiden, welche steuerfreien Sachbezüge, wie zum Beispiel eine Mittagsverpflegung von bis zu 6,33 € pro Tag gemäß § 8 Abs. 2 EStG, Sie Ihren Mitarbeitern zukommen lassen möchten. Erfahren Sie jetzt hier mehr über unsere Beratung zu steuerfreien Sachbezügen und zur Lohnkostenoptimierung für zum Beispiel Dachdecker, Apotheker oder Krankenpfleger.
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18.09.2019
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